Auskunftsersuchen betroffener Personen: Einsatz von eDiscovery-Tools zur Gewährleistung der Compliance und zur Kosteneinsparung
Dieser Beitrag soll diesbezüglich praktische Anleitungen bieten und aufzeigen, wie Unternehmen die durch DSARs verursachten Kosten und Betriebsbeeinträchtigungen minimieren können.
Zu den bemerkenswerten Entwicklungen unserer Zeit zählt der enorme Anstieg des Datenvolumens. Schätzungen zufolge werden bis zum Jahr 2020 pro Sekunde etwa 1,7 Megabyte an neuen Informationen für jeden Menschen auf der Erde entstehen. Andere Statistiken sind ebenso verblüffend. Unternehmen jeder Größe werden in nicht allzu ferner Zukunft ein System zur Datenanalyse benötigen.
Unterdessen werden im rechtlichen Bereich Auskunftsersuchen betroffener Personen (DSARs) immer häufiger. Die Menschen sind sich mittlerweile ihres Rechts auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten stärker bewusst und machen von diesem Recht entschlossen Gebrauch – sei es aus Sorge um ihre eigene Privatsphäre oder um sich in Rechtsstreitigkeiten einen Vorteil zu verschaffen. Tatsächlich ist es oft die offizielle Politik der Datenschutzbehörden, die Öffentlichkeit für diese Rechte zu sensibilisieren.
Angesichts dieser Entwicklungen lohnt es sich, zu verstehen, wie eDiscovery-Tools zur Bearbeitung von DSARs eingesetzt werden können, insbesondere in Fällen, bei denen es um „Big Data“ geht.
EINE KURZE ZUSAMMENFASSUNG ZU DSARs
Die DSAR-Regelung soll Einzelpersonen Transparenz hinsichtlich ihrer „personenbezogenen Daten“ verschaffen, die von einer Organisation gespeichert werden. Häufig handelt es sich bei der Organisation um den aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber der betroffenen Person, es kann sich aber beispielsweise auch um einen Einzelhändler oder eine akademische Einrichtung handeln.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, stehen den betroffenen Personen bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zu, die von einer Organisation gespeichert werden.
Artikel 15 der DSGVO besagt, dass eine betroffene Person das Recht hat, von einem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob ihre Daten verarbeitet wurden oder nicht, und wenn ja: …
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