Vier praktische Tipps zur Bearbeitung eines Auskunftsersuchens einer betroffenen Person
Anträge auf Auskunftserteilung (DSARs) werden immer häufiger gestellt. Die Betroffenen sind sich mittlerweile ihres Rechts auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten besser bewusst und machen von diesem Recht auch häufiger Gebrauch – sei es aus Sorge um ihre eigene Privatsphäre oder um sich in Rechtsstreitigkeiten einen Vorteil zu verschaffen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie mit DSARs umgehen sollten, lesen Sie unsere praktischen Tipps weiter unten:
1. Die Zeit einteilen
Tragen Sie die Frist für die Erfüllung des DSAR (derzeit 30 Tage) in Ihren Kalender ein und überprüfen Sie im Verlauf des Projekts regelmäßig Ihren Personalbedarf. Es kann auch hilfreich sein, frühere Meilensteine festzuhalten – zum Beispiel Zieltermine für den Abschluss der Prüfung verschiedener „Tranchen“ von Dokumenten und Zieltermine für den Abschluss verschiedener Phasen des Electronic Discovery Reference Model (laden Sie unser Whitepaper herunter, um weitere Informationen zum EDRM zu erhalten).
2. Verbessern Sie die Informationssteuerung in Ihrem Unternehmen
Versuchen Sie beim Durchlaufen des EDRM-Prozesses, Möglichkeiten zur Verbesserung der Informations-Governance in Ihrer Organisation für zukünftige Fälle zu identifizieren (Anleitungen dazu finden Sie in unserem Whitepaper).
3. Führen Sie ein Verzeichnis der von Ihnen offengelegten Dokumente
Dazu sollte (falls zutreffend) eine detaillierte Methodik gehören, aus der hervorgeht, welche Suchbegriffe Sie verwendet haben, wie Sie die Daten gefiltert haben und welche Schwärzungen Sie vorgenommen haben. (Eine eDiscovery-Plattform kann diese Aufzeichnungen recht einfach speichern und wiederherstellen.) Dies kann nützlich sein, falls die betroffene Person in Zukunft Einspruch erhebt.
4. Sprechen Sie mit einem Experten
Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem eDiscovery-Dienstleister oder einem Rechtsanwalt (oder beiden) fachlich beraten.
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