Die eDiscovery-Landschaft im Jahr 2019
Wie alle Technologien haben auch eDiscovery und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2018 einen rasanten Wandel durchlaufen. Ganz oben auf der Liste stand das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018, mit der die Datenschutzgesetze europaweit vereinheitlicht wurden.
In geringerem Maße war auch in den Vereinigten Staaten eine Stärkung des Datenschutzes zu verzeichnen: So traten Gesetze wie der „California Consumer Privacy Act“ von 2018 in Kraft, und dem Stadtrat von Chicago wurde die „Personal Data Collection and Protection Ordinance“ vorgelegt. Diese würde Unternehmen dazu verpflichten, die Einwilligung der Einwohner Chicagos einzuholen, bevor sie deren personenbezogene Daten nutzen, weitergeben oder verkaufen dürfen. Auch der Einsatz von Technology Assisted Review (TAR) nahm 2018 weiter zu, wobei die Sonderbeauftragte Maura Grossman im Fall „In re Broiler Chicken Antitrust Litigation“ 2018 WL 1146371 (N.D. Ill. 2018) praktische Leitlinien für die Anwendung von TAR vorgab.
Was können wir also im Jahr 2019 im Bereich eDiscovery erwarten? Im Folgenden gehen wir auf einige der möglichen Veränderungen ein.
Pilotprojekt zur Offenlegung gestartet
Am 1. Januar 2019 startete das Pilotprojekt zur Offenlegungspflicht an den Wirtschafts- und Immobiliengerichten in Birmingham, Bristol, Cardiff, Leeds, Liverpool, London, Manchester und Newcastle.
Das Pilotprojekt führt wesentliche Änderungen ein, darunter:
- In der Verfahrensanweisung werden die Grundsätze für die Offenlegung dargelegt
- Alle Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um einen Prozess der kosteneffizienten, einheitlichen und effizienten Offenlegung zu fördern.
- Die Parteien sind verpflichtet, sich nach Abschluss der Schriftsatzphase und vor der Verfahrensbesprechung zu treffen, um ein gemeinsames Dokument zur Überprüfung der Offenlegung (DRD) zu erörtern und auszufüllen.
- Bei der Einreichung des DRD müssen die geschätzten Kosten für die Offenlegung angegeben werden.
Kontinuierliches aktives Lernen
Obwohl viele Anwälte befürchten, dass bei der computergestützten Prüfung elektronisch gespeicherter Informationen (ESI) wichtige Daten übersehen werden könnten, zeigen Studien, dass TAR effizienter und effektiver ist als eine umfassende manuelle Prüfung. Das „Continuous Active Learning“ (CAL), bei dem der Computer kontinuierlich die Dokumente auswählt, deren Relevanz am wahrscheinlichsten ist, um sie zu prüfen, zu kodieren und für das Training zu verwenden, bis keine weiteren relevanten Dokumente mehr identifiziert werden, ist die effektivste Methode des überwachten maschinellen Lernens. Je mehr sich Anwaltskanzleien mit CAL vertraut machen, desto mehr wird es zur Standardmethode zur Unterstützung traditioneller linearer Sichtungsprozesse werden.
Risiko von Datenschutzverletzungen
Plattformen für elektronisch gespeicherte Informationen (ESI) bieten Hackern eine wahre Fundgrube an Informationen. Im Jahr 2019 wird die kriminelle Ausnutzung dieser Plattformen zunehmen, da sie sensible, potenziell wertvolle Daten bereitstellen, auf die von verschiedenen Geräten und Zugangspunkten aus zugegriffen werden kann. Das Risiko einer Datenpanne ist während der Datenübertragung am höchsten – ein Vorgang, der ein wesentlicher Bestandteil des eDiscovery-Prozesses ist. Anwaltskanzleien und Anbieter werden im kommenden Jahr daran arbeiten, ihre Datensicherheitsmaßnahmen kontinuierlich zu verstärken, um Daten vor möglichen Sicherheitsverletzungen zu schützen.
Übersetzung
Trotz der Bemühungen einiger Politiker in verschiedenen Ländern gibt es kaum Anzeichen dafür, dass die Globalisierung an Fahrt verliert. Daher nimmt der grenzüberschreitende eDiscovery-Umfang von Jahr zu Jahr zu, und angesichts steigender Datenmengen werden der Prozess selbst sowie die damit verbundenen Compliance-Fragen immer schwieriger zu bewältigen.
Der Bedarf an präzisen und effizienten Übersetzungen von ESI-Dateien – sei es in Form von Video-, Audio- oder Textdateien – wird im Jahr 2019 und in den kommenden Jahren noch dringlicher werden, da Rechtsanwälte internationale Dokumente in die Sprache übersetzen lassen müssen, die für den Erfolg ihres Rechtsstreits erforderlich ist. Es wird nicht nur einen größeren Bedarf an maschineller oder manueller Übersetzung von Dokumenten geben, sondern eDiscovery-Teams müssen auch sicherstellen, dass die Datenschutzbestimmungen in allen Phasen des Prozesses eingehalten werden – und zwar nicht nur in Bezug auf die Gesetze des Landes, in dem der Rechtsstreit stattfindet, sondern auch in den Ländern, aus denen die Daten stammen.
Smart Contracts und Blockchain
Rechtsanwälte in allen Rechtsordnungen erkennen mittlerweile an, dass Blockchain-Transaktionen, einschließlich Smart Contracts, eine Quelle für elektronische Daten (ESI) darstellen, die im Rahmen des eDiscovery-Prozesses möglicherweise identifiziert und analysiert werden müssen. Es wird prognostiziert, dass der Einsatz von Blockchain-basierten „Smart Contracts“ in bestimmten Branchen wie der Versicherungsbranche und der Fintech-Branche deutlich zunehmen wird.
Blockchain-Einträge werden verschlüsselt und auf mehreren „Knoten“ im gesamten Blockchain-Netzwerk repliziert, sodass sie weder gelöscht noch verändert werden können. Und genau diese inhärente Beständigkeit der Blockchain-Informationen macht sie rechtlich besser absicherbar – eine wichtige Voraussetzung für eDiscovery. Andererseits kann es aufgrund der weit verbreiteten Verwendung von Pseudonymen schwierig sein, die Identitäten der an Blockchain-Transaktionen Beteiligten festzustellen. Obwohl die Transaktionen also über die Blockchain lückenlos aufbewahrt werden, besteht die Herausforderung darin, die Transaktionsparteien zu identifizieren.
Lineal ist ein weltweit führender Anbieter von eDiscovery-Dienstleistungen. Wenn Sie mehr über unsere eDiscovery-Dienstleistungen erfahren möchten, rufen Sie uns bitte unter +44 (0)20 7940 4799 an oder senden Sie eine E-Mail an info@linealservices.com.
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